SIKART Aufnahmekriterien
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Aufnahmekriterien KünstlerInnen
Aufgenommen werden Kunstschaffende,
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die in den Bereichen Malerei, Zeichnung, Druckgrafik, Bildhauerei, Plastik, Installation, Fotografie, Performance sowie elektronische Kunst (Animation, Computerkunst, Installation, Netzkunst, Video) tätig waren oder sind;
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die nachweisbare, autonome Werke geschaffen haben (bei historischen KünstlerInnen);
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die mit professionellem Anspruch künstlerisch tätig sind und damit im Kunstkontext wahrgenommen werden (bei zeitgenössischen KünstlerInnen);
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die die Schweizer oder Liechtensteiner Staatsbürgerschaft besassen oder besitzen oder auf dem heutigen Territorium der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein über einen längeren Zeitraum tätig waren oder sind.
Nicht in SIKART aufgenommen werden KünstlerInnen, die ausschliesslich in angewandten Bereichen (Grafik, Design, Glockengiesserei, Goldschmiedekunst, Keramik, Dokumentarfotografie etc.) tätig waren oder sind.
Alle Künstlerinnen und Künstler werden von der Redaktion mit * bis ***** kategorisiert. Aufgrund dieser Einteilung wird die Bearbeitungstiefe festgelegt, das heisst, der Umfang der Einträge und Artikel bestimmt. Die Einteilung erfolgt nach objektiven Kriterien (öffentliche Rezeption: Publikationen, Ausstellungsbeteiligungen, Stipendien und Auszeichnungen, Sammlungsankäufe usw.) und kunsthistorischen Gesichtspunkten. Kritik und Vorschläge nehmen wir gerne entgegen. Einträge, die ausländische Kunstschaffende betreffen, die in der Schweiz über längere Zeit wirkten, die aber im strikten Sinne nicht zum kulturellen Erbe der Schweiz gehören (zum Beispiel Ernst Ludwig Kirchner), werden mit einem Schrägstrich (/) gekennzeichnet.
Für Kunstschaffende aller Kategorien werden nach Möglichkeit folgende Grunddaten erhoben:
Die Kunstschaffenden der Bearbeitungstiefen ***, **** und ***** erhalten zusätzlich einen wissenschaftlich fundierten Artikel (3'600, 7'200, 10'800 Zeichen) mit Biografie und Werkwürdigung. Mit dem Verfassen dieser Artikel – zur Zeit sind es rund 1'550 – werden die entsprechenden Spezialistinnen und Spezialisten beauftragt. Weiterführende Literatur und Werkabbildungen vervollständigen diese Einträge.
***** (rund 0,5 % aller Kunstschaffenden)
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Historische Künstlerinnen und Künstler (Schaffensschwerpunkt bis Mitte des 20. Jahrhunderts) mit einem unverwechselbaren Œuvre, das in der kunstwissenschaftlichen Forschung kontinuierlich diskutiert wird. Das Werk ist in Museen von internationaler Bekanntheit vertreten und international in Fachkreisen anerkannt. Beispiele sind Hans Holbein der Jüngere, Giovanni Serodine, Angelika Kauffmann, Jacques-Laurent Agasse, Ferdinand Hodler oder Sophie Taeuber-Arp.
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Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die renommierte Stipendien und Auszeichnungen erhalten und ein unverwechselbares Œuvre geschaffen haben, das im Kunstdiskurs eine anhaltend exemplarische Position einnimmt. Das Werk ist in Museen von internationaler Bekanntheit vertreten und international in Fachkreisen anerkannt. Beispiele sind Alberto Giacometti, Mario Merz, Jean Tinguely, Roman Signer, Fischli / Weiss oder Pipilotti Rist.
**** (rund 1,5 % aller Kunstschaffenden)
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Historische Künstlerinnen und Künstler, deren Werke in Museen und Sammlungen von nationaler oder internationaler Bekanntheit vertreten sind. Ihr Œuvre ist Gegenstand mehrerer kunstwissenschaftlicher Einzelpublikationen. Beispiele sind Nelkenmeister, Felix Meyer, Pierre-Louis De la Rive, Rudolf Koller, Filippo Franzoni oder Alice Bailly.
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Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die bedeutende Stipendien und Auszeichnungen erhalten haben, deren Œuvre im aktuellen Kunstdiskurs wahrgenommen wird und deren Werke in Museen, Kunsthallen und Sammlungen von nationaler oder internationaler Bekanntheit vertreten sind. Zahlreiche Einzelausstellungen in Museen und in professionell geführten Galerien von nationaler oder internationaler Bekanntheit. Ihr Werk ist Gegenstand zahlreicher kunstwissenschaftlicher Einzelpublikationen. Beispiele sind Serge Brignoni, Verena Loewensberg, Gottfried Honegger, Georg Malin, Karl Gerstner, Annelies Strba, Thomas Hirschhorn oder Sylvie Fleury.
*** (rund 7,5 % aller Kunstschaffenden)
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Historische Künstlerinnen und Künstler, deren Werke in Museen und Sammlungen von überregionaler Bekanntheit vertreten sind. Ihr Œuvre ist Gegenstand kunstwissenschaftlicher Einzelpublikationen.
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Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die zahlreiche Stipendien und Auszeichnungen erhalten haben und deren Werke in Museen, Kunsthallen und Sammlungen von überregionaler Bekanntheit vertreten sind. Zahlreiche Einzelausstellungen in Museen und in professionell geführten Galerien von überregionaler Bekanntheit. Ihr Œuvre ist Gegenstand mehrerer kunstwissenschaftlicher Einzelpublikationen.
** (rund 40 % aller Kunstschaffenden)
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Historische Künstlerinnen und Künstler, die ein Œuvre von regionaler Bekanntheit geschaffen haben und deren Werk Gegenstand kunstwissenschaftlicher Publikationen ist.
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Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die einzelne Stipendien und Auszeichnungen erhalten haben und deren Werke in Museen, Kunsthallen und Sammlungen von regionaler Bekanntheit vertreten sind. Mehrere Einzelausstellungen in professionell geführten Galerien von regionaler Bekanntheit. Ihr Œuvre ist Gegenstand von kunstwissenschaftlichen Einzelpublikationen und der regionalen Kunstkritik.
* (rund 50 % aller Kunstschaffenden)
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Historische Künstlerinnen und Künstler, die ein Œuvre von lokaler Bekanntheit geschaffen haben.
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Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die regelmässig mit Einzel- und Gruppenausstellungen in professionell geführten Galerien und Kunsträumen von lokaler Bekanntheit präsent sind. Ihr Œuvre wird von der lokalen Kunstkritik rezipiert.
/ (rund 0,5 % aller Kunstschaffenden)
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Einen Schrägstrich als Code erhalten bedeutende ausländische Künstlerinnen und Künstler, die während längerer Zeit in der Schweiz tätig und künstlerisch einflussreich sind oder waren, aber nicht zum kulturellen Erbe der Schweiz gezählt werden dürfen. Solche Kunstschaffende erhalten Artikel, in denen vorwiegend ihr Wirken in der Schweiz gewürdigt wird. Beispiele sind Bernardino Luini, Joseph Anton Feuchtmayer, Ernst Ludwig Kirchner, Marianne von Werefkin oder Balthus.
Aufnahmekriterien Werkabbildungen
Die Werkabbildungen in SIKART vermitteln einen Überblick über das Œuvre von Kunstschaffenden mit einer Bearbeitungstiefe von ***, ****, ***** oder /. Werkabbildungen, die Teil eines Forschungs- oder Werkkatalogprojektes von SIK-ISEA sind, werden ebenfalls auf SIKART publiziert.
Ziel ist es, einen qualitätsvollen Bildkorpus zur Schweizer Kunst aufzubauen und dessen Langzeitarchivierung sicherzustellen.
Aufnahmekriterien Ausstellungen
In SIKART werden Ausstellungen von Schweizer und Liechtensteiner Kunstschaffenden oder von ausländischen Künstlerinnen und Künstler aufgenommen, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein leben. Wir sind den Kunstschaffenden sowie den Galerien und Museen dankbar, wenn sie uns regelmässig entsprechende Informationen zukommen lassen.
Unsere Dokumentationsstelle und die Redaktion tragen alle Ausstellungen in SIKART ein, die von einem Katalog begleitet werden, sowie Einzelausstellungen, deren Einladungskarten per E-Mail als Pdf-Datei oder per Post in gedruckter Form zugestellt werden (dokumentation@sik-isea.ch; Dokumentation, SIK-ISEA, Zollikerstrasse 32, 8032 Zürich). Alle zugesandten Dokumente, die Schweizer Kunstschaffende betreffen – auch wenn sie nicht in SIKART verzeichnet sind –, werden in der Dokumentationsstelle von SIK-ISEA abgelegt und sind auf Voranmeldung öffentlich zugänglich.
Aufnahmekriterien Literatur
Literaturhinweise zum Schweizer Kunstschaffen werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit in der Registerkarte Literatur für Recherchen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen Ausstellungskataloge, Monografien, Künstlerschriften, illustrierte Bücher sowie Zeitungsartikel (1990–2008), Filme, Radiobeiträge und Darstellungen in anderen Medien.
Bei rund 10% aller Einträge zu Kunstschaffenden (Bearbeitungstiefe von *** bis ***** oder /) wird neben einem wissenschaftlich fundierten Lexikonartikel zusätzlich eine Literaturauswahl angeboten. Diese ermöglicht eine fundierte Auseinandersetzung mit einem künstlerischen Werk. Die Auswahlbibliografie ist auf dem jeweiligen KünstlerInnen-Datenblatt zu finden.
Aufnahmekriterien Auszeichnungen
Auszeichnungen müssen einen Bezug zur Schweiz aufweisen. Ausnahmen bilden Auszeichnungen, die im Ausland von bedeutsamen staatlichen oder privatrechtlichen Institutionen verliehen werden.
Auszeichnungen sollen von einer recherchierbaren Institution regelmässig vergeben werden und mit einem Preisgeld, einem Stipendium oder einem Atelierstipendium verbunden sein. In der Regel handelt es sich um im Kunstbetrieb verankerte staatliche oder privatrechtliche Institutionen; Kontaktdaten sind erwünscht.
Auszeichnungen, die anlässlich einer Ausstellung verliehen werden, gelten in der Regel nicht als Auszeichnungen, ebenso Teilnahmen an selektionierten Ausstellungen.