Schweizer Recht

Erben, Schenken & Versteuern

Verweise & Materialien

Gesetzgebung

admin.ch
Über das Portal der Schweizer Regierung sind u. a. die systematische Sammlung von Bundesrecht (SR) und internationalem Recht, Botschaften und Berichte des Bundesrates abrufbar.

LexFind.ch
Die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz hat ein Datenportal beauftragt, worüber die gesamte schweizerische Gesetzgebung von Bund und Kantonen abrufbar und im Volltext sowie nach Index durchsuchbar ist.

Erbrecht
Massgeblich geregelt in «Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907» (ZGB) (SR 210), Art. 457–640 ZGB.

Gesetzliche Erbfolge, Art. 457–466 ZGB; Gewillkürte Erbfolge, Art. 467–469 ZGB; Pflichtteil/verfügbarer Teil, Art. 470–476 ZGB; Enterbung, Art. 477–480 ZGB; Verfügungsmöglichkeiten, Art. 481–516 ZGB; Willensvollstrecker, Art. 517–518 ZGB; Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen (z. B. Ungültigkeits- und Herabsetzungsklage), Art. 519–536 ZGB; Erbgang (z. B. Erwerb, Ausschlagung, Erbschaftsklage), Art. 537–606 ZGB; Erbteilung (z. B. Erbengemeinschaft, Ausgleichung), Art. 602–640 ZGB.

Schenkung
Als Vertragsverhältnis geregelt in «Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911» (OR) (SR 220), Art. 239–252 OR.

Aufgeschobene Schenkung/Rechtsgeschäft von Todes wegen, Art. 245 Abs. 2 OR.
Erbrechtliche Herabsetzungsklage bei Verfügungen unter Lebenden, Art. 527 ZGB; Schenkungsausgleichung, Art. 626 Abs. 2 ZGB und Gelegenheitsgeschenke, Art. 632 ZGB.

Steuerrecht
Grundlegend geregelt in «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990» (DBG) (SR 642.11) sowie «Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990» (StHG) (SR 642.14).

Des Weiteren und insbesondere für die Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gelten die jeweiligen kantonalen und kommunalen Gesetze. Das steuerportal.ch stellt das Steuerrecht auf einen Blick dar: mit Gesetzessammlungen, Artikeln, Neuigkeiten, Steuerverwaltungen und Links.


Rechtsprechung

Bundesgericht (BGer)
Eine Informationsplattform des Schweizerischen Bundesgerichts. Mit einer durchsuchbaren Rechtsprechungsdatenbank, publizierten Leitentscheiden und Links zu Gerichten und zur Rechtsprechung aller Kantone.

(Gemischte) Schenkung, BGE 118 Ia 497
Bundesgerichtsentscheid zur Schenkungssteuer und der Definition einer (gemischten) Schenkung, E. 2b S. 500.

Ist Kunst steuerbares Vermögen oder steuerfreier Hausrat? – Ein Gemälde Giovanni Giacomettis, VGerZH SR.2011.00019
Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich zur Frage, ab wann ein Kunstwerk zum steuerbaren Vermögen und nicht mehr zum steuerfreien Hausrat gehöre.

Konfiskatorisiche Besteuerung, BGE 106 Ia 342
Bundesgerichtsentscheid zur Frage einer Vermögensbesteuerung mit konfiskatorischem Charakter bei Liquiditätsschwierigkeiten, E. 6c S. 353, 355.


Testamente, Notare und öffentliche Beurkundung

ch.ch: Wie erstelle ich ein Testament?
Die Schweizer Behörden online vermitteln das Wesentliche zum Thema Erbschaft. Mit Informationen über das Erbrecht, die in der Schweiz möglichen Testamentsformen, die Nachlassregelung, Erbscheinbeantragung, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Erbausschlagung.

Schweizerischer Notarenverband (SNV)
Dachverband der freiberuflichen Notarinnen und Notare der Schweiz und verschiedener kantonaler Notariatsverbände. Mit einem Ratgeber rund um die Nachlassregelung, Informationen zur öffentlichen Beurkundung, Verzeichnissen zur Notariatstätigkeit, einer Suche von Notarinnen und Notaren und Links.

Schweizerisches Testamentenregister
Zentrale Registrierstelle für Angaben der Hinterlegungsstellen/Aufbewahrungsorte von Verfügungen von Todes wegen. Sie wird vom Schweizerischen Notarenverband (SNV) geführt und nimmt Anmeldungen von Notarinnen und Anwälten in der Schweiz sowie von schweizerischen Amtsstellen/Behörden entgegen. Sie gibt im Todesfall Auskunft über den Aufbewahrungsort, damit der letzte Wille einer verstorbenen Person aufgefunden und vollzogen werden kann.

testamente.ch
Informationen zur letztwilligen Verfügung nach schweizer Erbrecht, zusammengestellt von Bürgi Nägeli Rechtsanwälten, Zürich.