Virtuelle Vitrine

Nachlass Hugo Schuhmacher

Im Jahr 2015 gelangt der schriftliche Nachlass von Hugo Schuhmacher (1939–2002) als Schenkung in das Schweizerische Kunstarchiv von SIK-ISEA. Darin enthalten ist die Korrespondenz des Zürcher Künstlers zwischen 1963 und 2000, Einladungskarten, Visitenkarten, Postkarten sowie einzelne Fotografien.

Hugo Schuhmacher in seinem Atelier, Zürich, 05. September 1995 (Fotograf: Werner Gadliger)

Erste Seite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, 19. September 1963

Dritte Seite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, 11. Oktober 1963

Erste Seite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, 26. November 1964

Erste Seite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, 13. Dezember 1964

Rückseite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, 17. Oktober 1990

Dritte Seite Brief von Hugo Schuhmacher an Jolanda Schuhmacher, undatiert

Nach einer Berufslehre als Retoucheur in Zürich malt Hugo Schuhmacher ab 1962 erste tachistische Bilder. Zunehmend bedient er sich der Formensprache der Pop Art und des Fotorealismus. Seine Bildwelt kreist häufig um gesellschaftspolitische Themen: Popkulturelle Idole und Faktoren unserer Konsum- und Wohlstandswelt werden kritisiert. Bevorzugte Motive sind dabei das Auto und die Frau, die als aggressives Statussymbol respektive lockende Ware auf dieselbe Stufe gesetzt werden. Bedeutende Werkreihen aus dieser Zeit sind etwa Autolandschaften und Frauto (ab 1967), Mr. Europa (1969) oder Profit (ab 1972).

Schuhmachers gesellschaftskritisches Werk dehnt sich in den 1970er Jahren auf die Natur als Thema aus, deren Ausbeutung er nicht zuletzt auf seinen zahlreichen Reisen begegnet. Er möchte die Entfremdung aufheben und erfährt die Natur besonders während der längeren Aufenthalte im Norden Kanadas und auf Bali im Jahr 1979 auf unmittelbare Weise. Es sind vor allem die Nachrichten aus Bali, darunter die Briefe an seine Frau Jolanda, die den Schwerpunkt seines schriftlichen Nachlasses im Schweizerischen Kunstarchiv bilden. Sie gewähren einen intimen Einblick in die Beziehung des Paars sowie in Schuhmachers Wahrnehmung der Umgebung in Bali. So beschreibt er die Insel als Paradies: Fruchtbarkeit und Zufriedenheit ausstrahlend, bietet sie sich ihm als neuer Lebensmittelpunkt und als Projektionsfläche zugleich an. Diese neuen Einflüsse mitsamt ihrem Reichtum an Farben und Formen wirken auf seine Arbeit ein und leiten zu einer zweiten Werkphase über, in der das politische Moment in den Hintergrund tritt. Dennoch sind seine Pflanzen- und Tierdarstellungen nicht bloss als Ästhetisierung der Natur aufzufassen, sondern in einer weniger direkten politischen Weise ebenso als Anliegen eines engagierten Zivilisationskritikers zu verstehen. So begreift der Künstler sein eigenes Eindringen als Westeuropäer in die balinesische Kultur selbst als Konfrontation zweier Kulturen, die er in seinem Werk spiegelt. Mit seinen Naturarbeiten überrascht Schuhmacher jenes Publikum, das ihn einseitig als politischen Künstler wahrnimmt: Er offenbart sich als sensibler Beobachter der Natur, welche er ausgehend von persönlichen Erlebnissen und Begegnungen künstlerisch verarbeitet.

Alltagsimpressionen sind auch in den zahlreichen Briefen an Jolanda Schuhmacher festgehalten: Sie erzählen von seinen Erlebnissen im Ausland, auf die wiederum ihre Briefe antworten. Viele der Briefe werden von Zeichnungen begleitet, was sie besonders kostbar und zu einem Lesevergnügen macht. Das Konvolut enthält des Weiteren die Korrespondenz Schuhmachers mit Kunstinstitutionen und diversen Bekannten, beispielsweise Briefe der Zürcher Malerin und Holzschneiderin Maja Zürcher. Einzelne Porträts und Werkabbildungen geben überdies Einblick in die Persönlichkeit und das Werkverständnis des Künstlers.

Signatur

SIK-ISEA, HNA 307

Konzeption und Durchführung

Michael Schmid, lic. phil., Projektleitung
Giulia D'Amico, Mitarbeiterin Schweizerisches Kunstarchiv, Einführungstext und Auswahl der Dokumente

Kontakt

Schweizerisches Kunstarchiv
T +41 44 388 51 04
kunstarchiv@sik-isea.ch

Publiziert am 23.8.2017